Die Verwaltertätigkeit umfasst zum Beispiel:
- Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs über separates Fremd-Bankkonto inkl. Liquiditätsüberwachung und Beitreibung von Mietrückständen; vorgerichtliches Mahnverfahren
- Korrespondenz mit Mietern, Mieterverein, ggf. mit Anwälten und Behörden
- Vertretung gegenüber Versicherungsgesellschaften, Prüfung der aktuellen Versicherungsverträge, Schadensabwicklungen
- Beauftragung, Überwachung und Abrechnung von Reparaturarbeiten
- Abrechnung der laufenden Heiz- und Betriebskosten mit den Mietern
- Prüfung und Durchführung von Mieterhöhungen (Mietspiegel, Index, Staffel etc.)
- Abwicklung von Mieterwechseln, Anfertigen von ausführlichen Übergabeprotokollen, Auswahl geeigneter Mietinteressenten, ggf. Schuldnerkartei-Auskunft über Auskunftei
- Kautionsabrechnung und ggf. Aufrechnung mit Ansprüchen des Vermieters
- Veranlassen der Wartungen an allen Geräten
Laufende Überwachung des baulichen Zustandes
- Regelmäßige Begehungen der Wohnanlage
- Aufnahme von baulichen Schäden
- Angebotseinholung und Vergabe in Abstimmung mit dem Eigentümer
Die Verwaltertätigkeit umfasst zum Beispiel:
- die jährliche Eigentümerversammlung einschließlich der Erstellung der Einladungen, Führung der Protokolle und Führen einer Beschlusssammlung
- Durchführung der in der WEG-Versammlung getroffenen Beschlüsse
- Erstellung realistischer Wirtschaftspläne
- jährliche Abrechnung der Heizkosten sowie der Gesamtjahres- und Einzelabrechnungen
- die laufende Buchhaltung mit Wohngeldanforderungen
- jegliche außergerichtlichen Korrespondenz
- Vertretung gegenüber Versicherungsgesellschaften und deren Schadensabwicklungen
- Beauftragung, Überwachung und Abrechnung von Reparaturarbeiten
- Regelmäßige Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat (Kopien aller nicht routinemäßigen Vorgänge werden dem Beiratsvorsitzenden zugesandt.)
- Veranlassung der Wartungen an allen Geräten im Gemeinschaftseigentum
- laufende Überwachung des baulichen Zustandes
auf Wunsch übernehmen wir für Sie auch die Sondereigentums-Verwaltung
Für die von uns verwalteten Objekte wurde selbstverständlich auch eine Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
Da man als Vermieter nicht immer die Zeit dazu findet sich mit den rechtlichen Fragen des Mietrechtes auseinanderzusetzen, bieten wir allen gestressten Vermietern an, ihre
Betriebskostenabrechnung zu erstellen. Durch unser fachmännisches Hausverwaltungsprogramm wird die Betriebskostenabrechnung in allen Punkten dem Mietrecht gerecht und ist zudem übersichtlich und
für jeden Mieter verständlich.